Analyse & Auswertung der Arbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz ganz einfach mit avus-TachoWeb

Arbeitszeitanalyse

Bei der Nutzung des digitalen Tachographen und der Fahrerkarten darf nicht vergessen werden, dass nicht nur die Regelungen der Fahrpersonalverordnung eine Rolle spielen, sondern auch das allgemeingültige Arbeitszeitgesetz enorm wichtig ist. Warum das so ist? Weil nicht nur die Lenk-und Ruhezeiten aufgezeichnet und gespeichert werden, sondern auch die Arbeitszeit.

Die webbasierte Fuhrparkverwaltung avus-TachoWeb bietet die Möglichkeit, die einzelnen Fahreraktivitäten tagesgenau abzubilden. In der Schichtübersicht werden für den ausgewählten Fahrer die erste und letzte Aktivität zwischen zwei Tagesruhezeiten angezeigt. Weiterhin ist der Zeitpunkt der ersten und letzten Lenkzeit dokumentiert sowie der Beginn der Tagesruhezeit. Zusätzlich können in dieser Übersicht verschiedene Summen für Lenk-, Arbeits- und Bereitschaftszeit gebildet werden. Außerdem ist es im avus-TachoWeb möglich, diese Übersicht mit den ausgewählten Informationen in drei unterschiedlichen Dateiformaten zu exportieren (CSV [Excel], PDG und ETC).

Anhand der Arbeitszeitanalyse können zudem Arbeitszeiten sehr einfach angezeigt und überprüft werden. Auf Basis der gespeicherten Daten auf der Fahrerkarte und der Daten aus dem digitalen Tachographen lassen sich die Arbeitszeiten ableiten. Die Arbeitszeitanalyse ist dabei in vier Spalten unterteilt: der jeweilige Fahrer, die Wochenlenkzeit in Ist-und Restzeit, Lenkzeit der Doppelwoche in Ist-und Restzeit und die Wochenarbeitszeit in Ist-und Restzeit. Die Lenkzeit in der Doppelwoche wird durch farbige Markierungen sofort erkennbar, daher ist ersichtlich, bei welchen Fahrern die Zeiten überschritten wurden bzw. noch Kapazitäten zu Verfügung stehen.

Eine weitere Funktion von avus-TachoWeb ist die Spesenabrechnung anhand der Fahrerkartendaten. Dabei können individuelle Spesensätze bzw. Zuschläge berücksichtigt werden. Durch die Funktion „Spesen neu berechnen“ werden die relevanten Daten übernommen. Am Schluss lässt sich die Berechnung manuell mit Angaben ergänzen, welche nicht auf der Fahrerkarte vorhanden waren.

Arbeitsanalyse im avus-TachoWeb zur Überprüfung der Arbeitszeit in der Doppelwoche und innerhalb von 4 Monaten

Arbeitsanalyse im avus-TachoWeb zur Überprüfung der Arbeitszeit in der Doppelwoche und innerhalb von 4 Monaten

 

Was genau ist Arbeitszeit laut dem Arbeitszeitgesetz?

1. Lenkzeit
2. Be- und Entladetätigkeiten
3. Reinigung und techn. Wartung
4. Reparaturarbeiten, Vor-und Abschlussarbeiten
5. Sonstige Arbeitszeiten (z.B. Arbeiten auf der Baustelle)

Diese Regelungen sind nach dem Arbeitszeitgesetz zu beachten:
Der Arbeitnehmer darf die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschreiten (max. 48h/Woche). Eine Verlängerung der Arbeitszeit bis auf 10 Stunden (60h/Woche) darf nur erfolgen, wenn später ein Ausgleich nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Somit dürfen innerhalb von vier Monaten im Durchschnitt werktäglich 8 Stunden (48h/Woche) erreicht werden (§ 21 a ArbZG). Diese Regelung gilt nur für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,8 t (auch wenn die Fahrertätigkeit lediglich Nebentätigkeit ist). Im Unterschied dazu gilt für andere Beschäftigte ein Ausgleichszeitraum von 6 Monaten (§ 3 ArbZG).

Probleme durch das Arbeitszeitgesetz ergeben sich, wenn die Tageslenkzeit nahezu ausgenutzt wird. Bei einer Tageslenkzeit von 10h steht dem Arbeitnehmer somit keine Zeit für sonstige Arbeiten (z. B. Ladungssicherung und Fahrzeugkontrolle) zur Verfügung.

Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz bedeuten, mindestens 15 Minuten lang von jeder Arbeit freigestellt zu sein. Vorsicht: Bei einer gemischten Tätigkeit zwischen Lenkzeit und sonstiger Arbeit, bei der die Lenkzeit weniger als 4,5h beträgt, sind die erforderlichen Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz zu beachten:
Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden = 30 Minuten Pause
Arbeitszeit von mehr 9 Stunden = 45 Minuten Pause

Detaillierte Informationen erhalten Sie von Thorsten Bender, Tel: 0711/22062-131, E-Mail: thorsten.bender@avus-services.de

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